Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrzeugmiete und Langzeitmiete

Lumex Cars GmbH
Neumühlhausen 25, 85664 Hohenlinden, Deutschland
Amtsgericht München, HRB 284360
Geschäftsführer: Alejandro Gonzalez Chorro
Telefon: +49 1575 4803188
E-Mail: info@lumexcars.com
Web: lumexcars.com

Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich, Vorrang des Mietvertrags

1.1 Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Kraftfahrzeuge (nachfolgend „Fahrzeug“) zwischen der Lumex Cars GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
1.2 Individuelle Regelungen im Mietvertrag (z.B. Mietdauer, Kilometerpaket, Kaution, Selbstbeteiligung, Übergabeort, Rückgabeort) haben Vorrang vor diesen AGB.
1.3 Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Begriffe

2.1 „Fahrer“ ist jede Person, die das Fahrzeug führt.
2.2 „Langzeitmiete“ ist eine Miete mit einer vereinbarten Mietdauer von mindestens 28 Tagen, sofern im Mietvertrag nichts anderes definiert ist.
2.3 „Textform“ bedeutet z.B. E-Mail oder Messenger-Nachricht, die speicherbar ist.

3. Mietberechtigung, Fahrer, Dokumente

3.1 Mietberechtigt sind nur Personen, die ein gültiges Ausweisdokument sowie eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Der Vermieter kann weitere Nachweise verlangen (z.B. Meldeadresse, Zahlungsnachweis).
3.2 Das Mindestalter, Mindestdauer des Führerscheinbesitzes und ggf. Zusatzgebühren (z.B. „Jungfahrer“) ergeben sich aus dem Mietvertrag/der Preisliste.
3.3 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag eingetragenen Zusatzfahrern geführt werden. Die Weitergabe von Fahrzeugschlüsseln an nicht berechtigte Fahrer ist untersagt.
3.4 Der Mieter stellt sicher, dass alle Fahrer diese AGB einhalten. Der Mieter muss den tatsächlichen Fahrer jederzeit benennen können.

4. Vertragsschluss

4.1 Angebote des Vermieters sind freibleibend, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.2 Der Vertrag kommt spätestens mit Unterzeichnung des Mietvertrags und Fahrzeugübergabe zustande.
4.3 Der Vermieter kann den Vertragsschluss ablehnen, insbesondere bei negativer Bonität, fehlenden Dokumenten, fehlender Kaution oder Sicherheitsbedenken.

5. Mietpreis, Kilometer, Kaution, Zahlungsbedingungen

5.1 Der Mietpreis, enthaltene Leistungen, Kilometerregelungen (Freikilometer/Kilometerpaket/Mehrkilometer), Kaution und Zahlungsweise ergeben sich aus dem Mietvertrag.
5.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Miete und Zusatzleistungen im Voraus fällig.
5.3 Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht. Der Vermieter darf offene Forderungen (z.B. Miete, Mehrkilometer, Schäden, Gebühren) mit der Kaution verrechnen.
5.4 Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich kündigen und die sofortige Rückgabe verlangen.

6. Fahrzeugzustand bei Übergabe, Dokumentation, Mängelanzeige

6.1 Der Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe wird im Übergabeprotokoll dokumentiert (inkl. sichtbarer Schäden, Tank-/Ladestand, Zubehör, Kilometerstand).
6.2 Der Mieter prüft das Fahrzeug bei Übergabe und meldet Abweichungen oder zusätzliche Schäden unverzüglich, spätestens vor Fahrtantritt.
6.3 Während der Mietzeit auftretende Schäden, Warnanzeigen oder Mängel sind unverzüglich zu melden (siehe Abschnitt 9 und 10). Unverzügliche Meldung ist branchenüblich und wird von großen Vermietern ausdrücklich verlangt.

7. Nutzungsvorschriften und Verbote

7.1 Der Mieter behandelt das Fahrzeug schonend und fachgerecht, beachtet alle gesetzlichen Vorschriften sowie Herstellerhinweise. Eine Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle der Verkehrssicherheit (z.B. Reifendruck, Beleuchtung) ist üblich.


7.2 Verboten sind insbesondere:

  • Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Rennen, Fahrtrainings auf Rennstrecken (sofern nicht schriftlich erlaubt)

  • Nutzung zu illegalen Zwecken, Schmuggel, Straftaten

  • Untervermietung/Weitervermietung ohne Zustimmung

  • gewerbliche Personenbeförderung (z.B. Taxi/Uber) ohne Zustimmung

  • Überladung, unsachgemäßer Anhängerbetrieb, Nutzung entgegen Herstellergrenzen
    Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss oder bei Fahruntüchtigkeit
    7.3 Rauchen ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt (Nichtraucherfahrzeuge).

8. Vertragsgebiet / Auslandsfahrten

8.1 Das zulässige Vertragsgebiet ergibt sich aus dem Mietvertrag.
8.2 Auslandsfahrten können genehmigungspflichtig sein. Ohne Zustimmung darf das Fahrzeug nicht in gesperrte Länder verbracht werden.
8.3 Verstöße können zum Entfall/Zur Einschränkung von Schutzleistungen führen und berechtigen zur fristlosen Kündigung.

9. Betriebsmittel, Pflege, Inspektion, Warnleuchten

9.1 Der Mieter ist verpflichtet, Betriebsmittel (insbesondere Motoröl, Kühlmittel, Scheibenwaschwasser, AdBlue sofern vorhanden) im zumutbaren Rahmen zu kontrollieren und bei Bedarf nach Herstellervorgabe nachzufüllen oder unverzüglich den Vermieter zu informieren. Das Verbot, mit zu niedrigem Öl-/Kühlmittelstand zu fahren, ist Standard.

9.2 Warnleuchten/Inspektionsanzeige:

  • Leuchtet eine Warnleuchte auf oder zeigt das Fahrzeug „Service/Inspektion fällig“ an, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren.

  • Spätestens innerhalb von 500 km nach Aufleuchten ist die Meldung zwingend vorzunehmen und der Mieter hat die Weisungen des Vermieters zu befolgen (z.B. Werkstatttermin, Vorführung, Austauschfahrzeug).

  • Bei roten Warnleuchten oder sicherheitsrelevanten Meldungen (z.B. Ölwarnung, Motortemperatur, Bremsanlage, Lenkung) darf das Fahrzeug nicht weiterbetrieben werden, bis der Vermieter die Freigabe erteilt oder das Fahrzeug gesichert wurde.
    9.3 Unterlässt der Mieter die Meldung oder fährt trotz Warnhinweisen weiter, haftet der Mieter für daraus entstehende Schäden und Folgekosten (z.B. Motorschäden, Abschleppkosten, Ausfallzeit), soweit er dies zu vertreten hat.
    9.4 Der Mieter haftet auch für Schäden durch falsches Betanken, falsches Nachfüllen (z.B. falsches Öl, falsches AdBlue), Bedienfehler und grob unsachgemäße Nutzung.

10. Wartung, Rückrufe, Vorführungspflichten

10.1 Der Vermieter veranlasst planmäßige Wartung/Inspektion, Hauptuntersuchung und Rückrufmaßnahmen, soweit im Mietvertrag nicht anders geregelt.
10.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Weisung des Vermieters zu einem Werkstatttermin vorzuführen oder zur Abholung bereitzustellen, insbesondere bei Inspektion, Rückruf, sicherheitsrelevanten Hinweisen oder Erreichen einer vereinbarten Kilometergrenze. Solche Rückgabepflichten bei Langzeitmiete sind am Markt üblich.


10.3 Kommt der Mieter einer berechtigten Vorführung/Rückgabe nicht nach, kann der Vermieter Gebühren laut Preisliste berechnen und bei Wiederholung außerordentlich kündigen.

11. Verhalten bei Unfall, Schaden, Panne, Diebstahl

11.1 Bei Unfall, Brand, Diebstahl, Wildschaden oder sonstigem Schaden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen, sofern dies zur Beweissicherung oder nach Lage erforderlich ist, und den Vermieter unverzüglich zu informieren.
11.2 Der Mieter hat alles zu tun, was der Aufklärung dient (Fotos, Daten der Beteiligten/Zeugen, Unfallskizze, Kennzeichen, Versicherungen).
11.3 Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten dürfen nicht abgegeben werden.
11.4 Entfernt sich der Fahrer unerlaubt vom Unfallort oder verletzt Pflichten, kann eine Haftungsreduzierung entfallen.

12. Versicherung, Haftungsreduzierung, Selbstbeteiligung

12.1 Das Fahrzeug verfügt über eine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Weitere Schutzleistungen (Teilkasko/Vollkasko, Haftungsreduzierung) ergeben sich aus dem Mietvertrag.
12.2 Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug und für Folgekosten (z.B. Gutachter, Abschleppen, Standgebühren, Wertminderung, Nutzungsausfall), soweit er oder ein berechtigter Fahrer den Schaden zu vertreten hat.
12.3 Bei vereinbarter Haftungsreduzierung ist die Haftung des Mieters pro Schadensfall grundsätzlich auf die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung (SB) begrenzt.
12.4 Die Haftungsreduzierung entfällt oder kann gekürzt werden, insbesondere bei:

  • Fahren durch nicht berechtigte Fahrer

  • grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

  • Verstoß gegen Vertragsgebiet/Auslandsverbote

  • Alkohol/Drogen/Fahruntüchtigkeit

  • Unfallflucht oder Verletzung von Mitwirkungs- und Meldepflichten

13. Reinigung, Rauchen, Innenraumschäden

13.1 Das Fahrzeug ist pfleglich zu behandeln und in einem ordentlichen Zustand zu halten.
13.2 Rauchen ist verboten. Bei Verstoß trägt der Mieter sämtliche Kosten der Geruchsneutralisation/Sonderreinigung sowie ggf. Wertminderung und Nutzungsausfall.
13.3 Gleiches gilt für Brandlöcher, starke Verschmutzungen, Tierhaare (wenn nicht ausdrücklich erlaubt), Transport von stark riechenden Stoffen sowie vergleichbare Innenraumschäden.

14. Rückgabe, Tank/Ladestand, Zubehör, Verspätung

14.1 Rückgabeort, Datum und Uhrzeit richten sich nach dem Mietvertrag.
14.2 Das Fahrzeug ist mit allen überlassenen Gegenständen zurückzugeben (Schlüssel, Papiere, Zubehör, Ladekabel, Warndreieck, Verbandskasten etc.). Fehlteile werden berechnet.
14.3 Tank-/Laderegel: Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt Rückgabe im gleichen Tank-/Ladestand wie bei Übergabe. Andernfalls werden Betankung/Nachladung und eine Servicepauschale laut Preisliste berechnet.
14.4 Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung (z.B. Tagesmiete anteilig) und weitere Schäden (z.B. Ausfall, Umbuchungskosten) geltend machen.

15. Schäden, Abrechnung, Gutachten, Einzug von Forderungen

15.1 Schäden werden bei Rückgabe festgestellt und dokumentiert. Der Vermieter kann Schäden auch nachträglich abrechnen, wenn sie bei Rückgabe nicht erkennbar waren oder erst später gemeldet werden (z.B. Werkstattdiagnose).
15.2 Der Vermieter kann zur Schadenfeststellung Sachverständige/Werkstätten beauftragen.
15.3 Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen oder mit der Kaution zu verrechnen.

16. Besondere Bestimmungen für Langzeitmieten (ab 28 Tagen)

16.1 Der Mietvertrag kann monatlich abgerechnet werden. Fälligkeiten und Zahlungsweise ergeben sich aus dem Mietvertrag.
16.2 Kilometerregelung: Der Mieter hält die vereinbarten Kilometer ein. Mehrkilometer werden gemäß Mietvertrag berechnet.
16.3 Bei Erreichen einer vereinbarten Kilometergrenze vor Mietende kann der Vermieter eine Vorführung oder einen Fahrzeugtausch verlangen. Bei Nichtbefolgung kann eine Vertragsstrafe/Gebühr laut Mietvertrag/Preisliste anfallen und eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich sein. Vergleichbare Mechaniken sind bei Langzeitmiete am Markt üblich.


16.4 Der Vermieter kann aus wichtigen Gründen einen Fahrzeugtausch innerhalb derselben oder vergleichbaren Kategorie vornehmen (z.B. Wartung, Rückruf, Auslastung).
16.5 Kündigung/Verlängerung: Regeln ergeben sich aus dem Mietvertrag (Mindestlaufzeit, Verlängerungslogik, Kündigungsfrist). Bei Zahlungsverzug oder schwerem Pflichtverstoß ist eine fristlose Kündigung möglich.

17. Datenschutz, Telematik, GPS

17.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Schadenbearbeitung und zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten.
17.2 Fahrzeuge können mit Telematik/GPS ausgestattet sein. Die Daten können zur Diebstahlsicherung, Flottensteuerung, Wartungsplanung, Schadenprävention und Vertragsdurchsetzung genutzt werden. Eine permanente Fahrerüberwachung zu anderen Zwecken erfolgt nicht.
17.3 Details regelt die Datenschutzerklärung des Vermieters (auf Anfrage oder Website).

18. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

18.1 Der Mieter darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
18.2 Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

19. Haftung des Vermieters

19.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
19.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

20. Schlussbestimmungen, Recht, Gerichtsstand

20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
20.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.